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DSGVO
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Hinweis:
Bitte beachten Sie die aktuellen Gesetztesvorgaben, z.B. muss in Deutschland bei Firmen mit über 10 Mitarbeitern, die mit der Datenverarbeitung zu tun haben, ein Datenschutzbeauftragter genannt werden. Je nach Land können unterschiedliche Angaben nötig sein.
Aus den hier hinterlegten Angaben wird der Hinweis über die Datenspeicherung im Einverständnis-Assistent erstellt. Dieser Hinweis ist eine Pflichtangabe, nur wenn alle Angaben vorhanden und korrekt sind, kann daraus das korrekte Formular für den Adressaten erstellt werden.
Einige Musterformulierungen und eine Mustervorlage für das Formular sind voreingestellt. Bitte prüfen Sie diese nochmal. Sie können eine eigene Vorlage wählen oder ein fertiges PDF-Dokument hinterlegen.
Die im Webformular der Adressvervollständigung angezeigten Texte für „DSGVO Speicherung zugestimmt / abgelehnt“ können Sie hier ebenfalls konfigurieren. Die weiteren Texte sind nicht zu konfigurieren.
Einstellungen zum „Speichern-Bis-Datum“ werden auf dem Tab „Allgemein“ hinterlegt.