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Portale

Einrichtung Facebook

Facebook ist kein klassisches Portal, die Einrichtung und Übertragung unterschiedet sich daher von den Portalen.

Immobilien können nur auf einer Firmenseite gepostet werden, nicht bei einer Person.

Die Zugangsdaten zu einer Facebook-Firmenseite müssen für den einzelnen Benutzern hinterlegt werden.
Vo­r­aus­set­zung ist, dass der Benutzer das Recht für die Veröffentlichung bei Facebook bekommen hat.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die rechtmäßige Verwendung der Facebook-Schnittstelle selbst verantwortlich sind. Für nähere Auskünfte fragen Sie bitte stets Ihren Rechtsanwalt, onOffice übernimmt hierzu keine Rechtsberatung!

Benutzerrecht

In den Benutzerrechten können Sie festlegen, ob der Benutzer Immobilien bei Facebook posten darf oder nicht. In der Kategorie Immobilien setzen Sie bitte ein Häkchen bei „Darf Immobilien auf Facebook posten“

Zugangsdaten

Nachdem der Benutzer das Recht ​für Facebookschnittstelle bekommen hat, wird in den Benutzereinstellungen die Kategorie „Social-Media“ angezeigt.

Alternativ kann der Benutzer die Zugangsdaten auch in der Immobilie >> Tab Vermarktung >> Kategorie Social Media >> Einstellungen eingeben oder ändern. Es wird jeweils das gleiche Popup geöffnet.

Falls der Anmeldebutton für Facebook nicht angezeigt wird, müssen Sie in Ihrem Browser bei den Datenschutz- / Privatsphäreneinstellungen die Einstellungen für die Aktivitätenverfolgung lockern.

Über den Facebook-Button können Sie Ihre Zugangsdaten eingeben und die Verbindung zur Firmenseite herstellen.

Danach müssen Sie bei „Facebook-Firmenseite“ noch angeben, auf welcher Seite die Immobilien gepostet werden sollen.

Nach der erfolgreichen Anmeldung wird der „Facebook-Status“ in grün mit „Zugang konfiguriert“ angezeigt.

Übertragung zu Facebook

Auch die Veröffentlichung auf Facebook unterscheidet sich von den Portalen, Details finden Sie bei Übertragung zu Facebook.