Beim Energieausweis gibt es zwei Arten, einmal die Angabe des Verbrauchs und zum anderen die des Bedarfs. Bei Gewerbeobjekten müssen diese Angaben jeweils getrennt für Wärme und Elektrizität angegeben werden. Die Ausnahmeregelungen (Denkmal, Ferienwohnung etc.) und Spezialfälle (gemischte Nutzung) entnehmen Sie bitte der Verordnung.
Die Werte für die EnEV, also die aus dem Ausweis, werden auf dem Reiter “Details” in der Kategorie “Zustand” eingetragen. Dazu sind dort die folgenden Felder (sofern in der Administration aktiviert) vorhanden:
- Energieausweis (Wohn / Gewerbe, Verbrauch / Bedarf, Keine Pflicht, Keine Angabe, liegt zur Besichtigung vor)
- Endenergieverbrauch (In alten Ausweisen auch Energieverbrauchskennwert)
- Energieausweis gültig bis
- Endenergiebedarf
- Baujahr lt. Energieausweis
- wesentlicher Energieträger
- Energieeffizienzklasse (nötig für Ausweise, die ab dem 01.05.2014 erstellt wurden)
- Warmwasser enthalten (je nach Ausweis ist dieser Wert nicht enthalten)
Energieausweis
Mit dem Feld Energieausweis geben Sie den Ausweistyp (Bedarf oder Verbrauch) an. Hier wird auch die Unterscheidung für Wohn- oder Gewerbeimmobilien getroffen. Falls für Ihre Immobilie kein Energieausweis nötig ist, wählen Sie bitte ‘es besteht keine Pflicht’. Liegt kein Energieausweis vor, wählen Sie bitte ‘ohne Energieausweis’.
Endenergieverbrauch / Endenergiebedarf
Je nach vorliegendem Ausweistyp, tragen Sie den Energiewert bitte im Feld Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf ein.
Baujahr lt. Energieausweis
Bitte geben Sie hier immer das Baujahr aus dem Ausweis an.
Energieeffizienzklasse
Das Feld muss manuell aktiviert werden. Die Angabe ist erst für Ausweise nötig, die ab dem 01.05.2014 erstellt wurden.
Warmwasser enthalten
Bei Ausweisen vor dem 01.05.2014 kann es sein, dass der Wert nicht enthalten ist. Der Energieverbrauchskennwert muss dann um einen pauschalen Wert erhöht werden. Details entnehmen Sie bitte der EnEV 2014 §29.