Damit Sie eine Adressvervollständigung (also eine E-Mail) versenden können, müssen Sie ein Postfach zugeordnet haben. Bei allen Adressdatensätzen, in denen eine E-Mailadresse hinterlegt ist, gibt es die Möglichkeit, einen Link zur Adressvervollständigung direkt an den Kunden zu verschicken. Die Vervollständigung kann sich auf die ganze Adresse, die Suchkriterien, die Daten für das Geldwäsche-Gesetz oder auf eine Kombinationen dieser Angaben beziehen.
Mit der Adressvervollständigung kann der Kunde Ihnen auch Dateien senden, z.B. eine Kopie des Personalausweis für die Daten nach dem Geldwäsche-Gesetz.
Dafür muss in der Administration ein entsprechendes Feld vom Typ „Datei“ anlegt werden und für die Adressvervollständigung aktiviert sein.
Die hochgeladenen Dateien werden zusätzlich im Adressdatensatz im Tab Dateien gespeichert, damit Sie sie nach auch nach dem Löschen/Ändern der Dateien alle Versionen einsehen können.