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Marketplace

onOffice Services – WKO-Marktplatz – Portal für Gemeinschaftsgeschäfte in Österreich (MLS)

HINWEIS: DER SERVICE WIRD NUR IN ÖSTERREICH FÜR REGISTRIERTE WKO-MARKTPLATZ-TEILNEHMER ANGEBOTEN.
DER ZUGANG WIRD INDIVIDUELL JE KUNDE NACH RÜCKSRPACHE MIT DER WKO FREIGESCHALTET.

Einleitung

Mit dem „WKO-Marktplatz“ der Wirtschaftskammer Österreich wickeln Sie einfach und unkompliziert Gemeinschaftsgeschäfte mit anderen Maklern in Österreich ab. Es ist erstmals eine software-übergreifende Zusammenarbeit möglich.

Sie finden keinen Käufer für ein Objekt? Vielleicht hat ein teilnehmender Maklerkollege bereits passende Interessenten in seiner Datenbank.
Sie haben einen Interessenten, aber kein passendes Objekt im Portfolio? Schauen Sie sich im WKO-Marktplatz nach möglichen Gemeinschaftsgeschäften in Österreich um.

Ihre Vorteile:

  • Objekte von Maklerkollegen an Suchkunden anbieten, als ob es ein eigenes Objekt ist.
  • Schnellere Verwertung von Objekten durch Zusammenarbeit.
  • Ein sehr gutes Argument beim Abgeber. Er hat einen Ansprech­partner mit einer Vielzahl an Verwertungs­möglichkeiten.

Informationen zur allgemeinen Einrichtung des Markteplaces und zur Freischaltung eines Marketplace-Services finden Sie hier.

Wenn Sie den Service und das Portal „WKO-Marktplatz“ nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer, der den Service initial für Sie freischaltet und einrichtet.

Sie können einen „Quickstart Guide“ für den WKO-Marktplatz hier als PDF runterladen.

Generelle Informationen zur Gemeinschaftsgeschäften (MLS) mit onOffice enterprise sind hier zu finden.

Weitere Informationen direkt vom Anbieter finden Sie hier und unter
https://immomarktplatz.at.

Webseite WKO-Marktplatz

Nach Freischaltung können Sie die Webseite „WKO-Marktplatz“ mit den aktuellen Immobilienangeboten links im Menü über „MLS >> WKO Marktplatz“ aufrufen.

WKO-Marktplatz - Aufruf Webseite

Alle Angebote sind auf dem Reiter „Gemeinschaftsgeschäfte“ gelistet. Rechts bei „Immobiliensuche“ können Sie nach passenden Immobilien im Bestand suchen.

Auf dem Reiter „eigene Objekte“ sind Ihre hochgeladenen Objekte, die Sie für Gemeinschaftsgeschäfte mit anderen Maklern anbieten.

WKO Marktplatz - Webseite Gemeinschaftsgeschäfte

Die „WKO-Marktplatz“-Webseite können Sie auch aus dem Quicksearch, bei der Immosuche und bei Erstellung eines Suchprofils inkl. Suchparameter heraus aufrufen.

WKO Marktplatz - Quicksearch

WKO Immosuche

WKO Marktplatz - Suchprofil

Angebotsrecht anfordern

Immobilien dürfen nur angeboten werden, wenn der Ametageber entweder das Angebotsrecht gewährt hat oder die Immobilie grundsätzlich freigegeben ist.

Interessieren Sie sich für die gemeinsame Vermarktung eines passenden Objekts, können Sie über den Button „Angebotsrecht anfordern“ in der Detailansicht einer Immobilie das Angebotsrecht beim anbietenden Makler anfordern.

WKO Marktplatz - Angebotsrecht anfordern

Wurde die Anfrage erfolgreich versendet, dann erscheint folgende Bestätigungsmeldung:

WKO Marktplatz - Angebotsrecht ausgegraut

Das Angebotsrecht kann innerhalb eines Mandanten nur einmal angefordert werden.

Verwaltung der Freigaben

Die Verwaltung aller eingehenden und ausgehenden Freigabe-Anfragen erfolgt über den Marketplace-Service „WKO Marktplatz“. Nach der Freischaltung kann der Service über „Marketplace > WKO Marktplatz > WKO Marktplatz“ aufgerufen werden.

WKO Marktplatz - Aufruf Service WKO-Marktplatz

Ausgehende Anfragen

Haben Sie ein Angebotsrecht angefordert, so sehen Sie Ihre Anfrage im Reiter „ausgehende Anfragen“. In der Spalte “Status” sehen Sie, ob der Ametageber das Angebotsrecht erteilt hat.

WKO Marktplatz - ausgehende Anfragen

Bestätigungs-E-Mails

Wenn das Angebotsrecht durch den Ametageber erteilt wurde und die Immobilie übertragen wird, dann werden Sie darüber per E-Mail informiert.

Übertragung in die eigene Immobilienverwaltung

Nachdem der Ametageber das Angebotsrecht erteilt hat, wird die Immobilie in Ihre Immobilienverwaltung übertragen. Dieser Vorgang kann 15 Minuten in Anspruch nehmen. Im Warnhinweis finden Sie die Informationen zum Ametageber und den Konditionen. Alle im OpenImmo-Standard definierten Immobilienfelder sowie die meisten anderen Immobilienfelder können übertragen werden.

WKO Marktplatz - Kooperationskonditionen

Kontaktinformationen des teilnehmenden Maklers finden Sie in der Kategorie „Ansprechpartner“.

WKO Marktplatz - Ansprechpartner

Angebotsmeldungen

Haben Sie die Immobilie Ihren Kunden angeboten? Dann sollte dies im Interessentenreiter der Immobilie vermerkt sein und die Beratungsebene sollte auf “E” stehen. Melden Sie dem Ametageber, dass Sie die Immobilie angeboten haben, indem Sie in der Freigabe-Übersicht in den Reiter „Angebotsmeldungen“ wechseln.

WKO Angebotsmeldung

Über den Button “Angebot melden” können nun die Angebote an den Ametageber übermittelt werden. Der Ametageber erhält nur die Initialen des Interessenten! Somit kann er zunächst nur prüfen, ob er bereits einen eigenen Interessenten mit den gleichen Initialen hat.

Immobilie einstellen

Ihre Immobilien können regulär über den Vermarktungsreiter im Portal “WKO
Marktplatz” eingestellt werden. Dieses Portal ist automatisch nach der
Aktivierung durch den Kundenbetreuer in Ihrem Mandanten aktiv.

WKO Marktplatz - Portalupload

Sollten Sie das Mehrsprachenmodul benutzen und Ihre Immobilien sind nicht in der Sprache “österreichisch” angelegt worden, so kann die Sprache unter „Extras > Einstellungen > Grundeinstellungen > Portale“ geändert werden. Die hier eingestellte Sprachversion der Immobilie wird dann übertragen.

WKO Marktplatz - Spracheinstellungen

Über das Feld “Angebotsrecht” (Reiter „Preise/Flächen“/ Kategorie „Preise“)
können Sie bestimmen, ob ein WKO-Teilnehmer das Angebotsrecht bei Ihnen anfordern muss. Ist es nicht erforderlich, so kann jeder Teilnehmer das Objekt sofort seinen Kunden anbieten.

WKO-Marktplatz - Feld Angebotsrecht

Über die Felder “MLS Abgabe Außen-/Innenprovision” bestimmen Sie
die Angebots-Konditionen.

50 % / 50 % wird zu „Standard“ gemappt, 100 % / 0 % zu „Gemeinschaft“ und alle anderen Wertekombinationen auf „Individual“.

Freigabe erteilen

Wird das Angebotsrecht für eine Ihrer inserierten Immobilien angefordert, so werden Sie darüber per E-Mail informiert. Die Freigabe erfolgt über die Freigabe- Übersicht im Service auf dem Reiter „eingehende Anfragen“.

WKO Marktplatz - eingehende Anfragen

Wählen Sie dort zwischen den Buttons „Angebotsrecht erteilen“ und „Angebotsrecht verweigern“. Die Zielkanzlei wird entsprechend über Ihre Entscheidung informiert.

eingehende Angebotsmeldungen

Hat ein Marktplatzteilnehmer Ihre Immobilie angeboten und dies auf dem Reiter „Angebotsmeldungen“ gemeldet, so werden Sie darüber per E-Mail informiert.

Zusätzlich wird eine Aktivität im Maklerbuch der Immobilie angelegt. Auch bei der Erteilung bzw. dem Erhalt von Angebotsrechten wird eine entsprechende Aktivität erstellt. Dies gilt für alle Marktplatzteilnehmer.

WKO Marktplatz - Aktivitäten

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