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Prozessmanager
Aktion Portalabgleich
Über den Prozessschritt Portalabgleich haben Sie die Möglichkeit Immobilien per Prozess in Portale einzustellen oder bei Portalen, welche nur über einen Vollabgleich funktionieren, für diesen vorzumerken. Wird der Prozessschritt in der Prozessvorlage eingefügt erscheint folgende Maske.
Sie definieren links oben den Start des Prozessschrittes. Sie können hier zwischen dem Start „Nach Beendigung des vorherigen“ oder nach „x Tagen nach vorherigen“ wählen.
Hier kann entschieden werden, ob der Schritt manuell oder automatisch ausgeführt werden soll.
Bei der Verantwortung wählen Sie zwischen dem Prozessverantwortlichen, dem Betreuer der/des mit dem Prozess verknüpften Immobilie bzw. Adressdatensatzes (Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass eine Immobilie oder Adressdatensatz mit dem Prozessschritt verknüpft ist) oder einem direkten Benutzer. Der Prozessschritt ist dann für den entsprechenden Verantwortlichen unter den laufenden Prozessen zu sehen und muss von diesem angelegt und erledigt werden.
Sie können eine Deadline für die Erledigung dieses Prozessschrittes in Tagen definieren. Wurde der Prozessschritt nach Start nicht innerhalb der gesetzten Frist (angegeben in Tagen) bearbeitet, wird eine E-Mail an den Prozess-Controller gesendet, damit er über den Verzug informiert wird. Die E-Mail-Adresse des Prozess-Controllers kann in den Prozess-Einstellungen (Schraubenschlüsselsymbol) eingetragen werden.
Über dieses Dropdown kann entschieden werden, ob über den Prozessschritt die Immobilie in Portalen eingestellt oder entfernt werden soll.
Haben Sie unter Aktion eingestellt was mit der Immobilie passieren soll, kann hier entschieden werden, ob die Aktion für bestimmte oder alle Portale ausgeführt werden kann.
Sollte hier eingestellt werden, dass die Aktion für bestimmte Portale ausgeführt werden soll, können Sie diese in der unteren Liste der Portale auswählen. Es werden nur die Portale angezeigt, welche in Ihrem Mandanten freigeschaltet sind.
Bei der Einstellung von “Alle Portale” werden automatisch alle Portale angehakt. Bei dieser Einstellung kann kein Portal manuell entfernt werden.
In dieser Liste werden die freigeschalteten Portale angezeigt.
Bei Portale, welche mit einem Sternchen gekennzeichnet sind, ist nur ein Vollabgleich möglich. Immobilien werden bei diesen Portalen nur für den Vollabgleich vorgemerkt. Mit dem nächsten Vollabgleich werden sie in diesen Portalen eingestellt.
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